Rathaus Wangen

Grundsätze

Die wichtigsten Grundsätze einer ordnungsgemäßen Buchführung sind


  1. Übersichtlichkeit: Ein sachverständiger Dritter muss sich in der Buchführung in angemessener Zeit zurechtfinden und sich einen Überblick über die Geschäftsvorfälle und die Vermögenslage des Unternehmens verschaffen können.

  2. Vollständigkeit: Alle buchungspflichtigen Geschäftsvorfälle müssen richtig und vollständig erfasst sein; auch der Überblick über die Vermögens- und Ertragslage muss vollständig sein.

  3. Ordnung: Geschäftsvorfälle müssen immer richtig zugeordnet werden.

  4. Fristgerecht: Die Geschäftsvorfälle sind (vor allem für die monatliche oder quartalsmäßige Umsatzsteuervoranmeldung) zeitgerecht zu erfassen.

  5. Nachprüfbarkeit: Buchungen müssen durch Belege (z.B. durchnummerierte Rechnungen, Quittungen) nachgewiesen werden.

  6. Richtigkeit: Einträge dürfen nicht nachträglich verändert werden (z.B. als Korrektur für Fehlbuchungen).

Auch zur Erfüllung dieser Grundsätze können Sie sich auf unsere Kompetenz verlassen.